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HERAUSGEBER

Stadt Tambach-Dietharz
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VERTRETUNGSBERECHTIGTE:

Gemäß § 31 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vertritt der Bürgermeister der Stadt Tambach-Dietharz die Stadt Tambach-Dietharz rechtsgeschäftlich und gerichtlich.

BÜRGERMEISTER:

Stadt Tambach-Dietharz
Marco Schütz
Burgstallstraße 31a
99897 Tambach-Dietharz
E-Mail: buergermeister@tambach-dietharz.de

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AUFSICHTSBEHÖRDE:

Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 118 ThürKO das Landratsamt Gotha als untere staatliche Verwaltungsbehörde.

Landratsamt Gotha
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
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